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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der Firma
NORD EVENT GMBH
vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Christoph Klaiber,
Lagerstrasse 17, 20357 Hamburg,
Postanschrift: Postfach 304284, 20357 Hamburg
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Lübeck unter HR B 4891 HL
(gültig ab 01.01.2008)
A - EINLEITUNG
1.
(1) Für alle Verträge zwischen der NORD EVENT GmbH und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen; etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
(2) Sollten Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen, aus welchen Gründen auch immer, nicht gültig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Ungültige Bestimmungen werden durch eine Regelung ersetzt, die inhaltlich mit der ungültigen Bestimmung soweit möglich übereinstimmt.
(3) Nebenabreden bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung durch die Firma Nord Event GmbH.
B - BESTIMMUNGEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON VERANSTALTUNGEN UND VERMITTLUNG VON LEISTUNGEN
1. Der Kunde verpflichtet sich den Anweisungen der NORD EVENT GmbH bzw. eines Vertreters, die die Veranstaltung, Equipment, Veranstaltungsort etc. betreffen, Folge zu leisten. Zu den Anweisungen der NORD EVENT GmbH gehören auch die am Veranstaltungsort angebrachten Hinweise. Der Kunde ist für das Tun und Lassen seiner Gäste verantwortlich.
2. Der Vertrag kommt durch die vom Kunden unterschriebene Auftragsbestätigung der NORD EVENT GmbH mit dem Kunden (einheitliche Bezeichnung für: Besteller, Veranstalter, Gast usw.) zustande.
3.
(1) Der Ablauf der Veranstaltung wird in Übereinkunft mit der NORD EVENT GmbH durch den Kunden festgelegt. Wenn dringende Umstände dieses notwendig machen, behält sich die NORD EVENT GmbH das Recht vor, den Veranstaltungsort zu ändern (z.B. bei höherer Gewalt wie Flut o.ä.). Ebenso behält sich die NORD EVENT das Recht vor, das Datum der Veranstaltung zu ändern und dem Kunden einen gleichwertigen Ersatztermin anzubieten. Wenn Umstände herrschen, die die Durchführung der Veranstaltung unverantwortlich erscheinen lassen oder ungünstige Verhältnisse (z.B. Wetterverhältnisse bei Zelt od. Außenveranstaltungen wie Sturm etc.) eintreten oder vorhergesagt werden, die eine Gefährdung der Teilnehmer od. des Equipment darstellen (z.B. Gefährdung von Musikinstrumenten bei Regen), kann die Veranstaltung durch die NORD EVENT GmbH abgesagt werden bzw. es kann wenn möglich auf einen anderen Veranstaltungsablauf ausgewichen werden. Treten diese widrigen Umstände während der Veranstaltung auf, wird die Veranstaltung abgebrochen bzw. wenn möglich auf einen anderen Veranstaltungsablauf ausgewichen. Die NORD EVENT GmbH ist für Schäden, die aus diesen umständen dem Kunden und seinen Gästen entstehen, nicht verantwortlich.
(2) Kurzfristig gewünschte Änderungen am Tag der Veranstaltung werden, so weit wie möglich, umgesetzt, können aber nicht zugesichert werden. Für Verzögerungen und daraus entstehende Unregelmäßigkeiten, die der Kunde zu vertreten hat, übernimmt die Nord Event GmbH keine Haftung. Diesbezügliche Mehrkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
4. Bei Veranstaltungen, die über den vertraglich vereinbarten Zeitraum hinausgehen, kann die NORD EVENT GmbH zusätzliche Aufwendungen, insbesondere für Catering und Personal, berechnen.
5. Zu Lasten des Kunden gehen auch folgende Kosten: Platz --und Raummieten, Leihgebühren für Equipment, Transportkosten, Steuern wie Kurtaxen sowie Personalkosten. Diese Kosten sind in dem im Vertrag ausgewiesenen Preis nicht enthalten, es sei denn, dieses ist ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
6.
(1) Veranstaltungsräumlichkeiten, Equipment und Transportmittel werden zur Veranstaltung sauber, mit vollständigem Inventar und in gutem Zustand geliefert.
(2) Der Kunde und / oder Gäste sind verpflichtet, eventuelle Rügen über die Erfüllung des Vertrages unverzüglich, das heißt noch während der Veranstaltung, der NORD EVENT GmbH und / oder dem zuständigen Personal vor Ort mitzuteilen, so dass die NORD EVENT GmbH und/ oder das anwesende Personal die Möglichkeit haben, berechtigte Mängel zu beheben.
(3) Die Nord Event GmbH behält sich vor, auf den vom Vertragspartner nicht gebuchten Flächen, weitere Veranstaltungen abzuhalten.
7.
(1) Der Kunde haftet für die Schäden, die durch sein, oder das seiner Gäste, Verschulden, am Veranstaltungsequipment /-ort oder bei Dritten verursacht werden.
(2) Die NORD EVENT GmbH und das Personal sind haftpflichtversichert, auch gegenüber den Veranstaltungsteilnehmern.
(3) Der Kunde haftet für die unter Artikel 7. (1) genannten Schäden nur dann, wenn die unter Artikel 7. (2) umschriebene Versicherung nicht zur Bezahlung bereit ist. Der Betrag des eigenen Risikos der Versicherung geht zu Lasten des Kunden.
8.
(1) Im Falle einer kompletten Annullierung des Vertrages --Auftragsbestätigung durch den Kunden, werden die folgenden Prozentsätze des vereinbarten Preises geschuldet: Kosten für Arrangements (Tagungen, Wochenendprogrammen, Tages- und Abendprogrammen sowie Paket bzw. Pauschalen mit pro Personen Preisen), die Bereitstellung des Veranstaltungsortes (bei Raummieten), Transportmittelreservierungen, Künstlervermittlungsgeschäfte, sonstiges:
– nach Buchung 15%
– bis 180 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20%
– bis 150 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30%
– bis 120 Tage vor Veranstaltungsbeginn 40%
– bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50%
– bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75%
– bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90%
Stornierungskosten für die komplette Bewirtung sowie Catering. Grundlage der Stornierung ist die vereinbarte Teilnehmerzahl der Auftragsbestätigung:
– nach Buchung 30 %
– bis 60 Tage vor der VA 60 %
– bis 30 Tage vor der VA 75 %
– bis 15 Tage vor VA 90 %
Reduzierungen der Teilnehmerzahl können einmalig maximal bis 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn im Rahmen von 10% der vereinbarten Teilnehmerzahl kostenfrei vorgenommen werden. Für Stornierungen gebuchter Hotelzimmer, Hotel-Tagungspauschalen sowie sonstiger Hoteldienstleistungen treten gesonderte Stornierungsfristen in Kraft. Diese sind in der entsprechenden Auftragsbestätigung festgelegt.
(2) Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass der Nord Event GmbH kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als sich aus (1) ergibt. Der Nord Event GmbH ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
(3) Eine Annullierung des Vertrages muss immer per Telefax, dessen Erhalt von der NORD EVENT GmbH bestätigt werden muss, oder per Einschreiben ausgesprochen werden. Das Datum des Empfangs durch den Vermieter gilt als Datum der Annullierung.
9. Soweit die NORD EVENT GmbH nicht Eigentümer des vermieteten Veranstaltungsraumes /- equipment ist, haftet diese nicht für die Nichterfüllung des Vertrages, soweit diese in Umständen der Person oder der Firma des Veranstaltungsraum- /Equipmenteigentümers begründet sind. Für diese Fälle behält sich die NORD EVENT GmbH ein Rücktrittsrecht vor. Die bereits erbrachten Zahlungen des Mieters sind in diesem Fall zurückzugewähren. Schadenersatzansprüche sind dann ausgeschlossen.
10.
(1) Soweit es sich bei der Art der Veranstaltung um die Organisation von Personentransporten (z. B. Bus- oder Taxitransporten) oder Künstlervermittlungsgeschäfte handelt, haftet die NORD EVENT GmbH nicht für die Nichterfüllung des Vertrages, soweit dieses in Umständen der Person oder der Firma des Transportmitteleigentümers bzw. Künstlers begründet sind. Für diese Fälle behält sich die NORD EVENT GmbH ein Rücktrittsrecht vor. Die bereits erbrachten Zahlungen des Kunden sind in diesem Fall zurückzugewähren. Schadenersatzansprüche sind dann ausgeschlossen.
(2) Für den Fall des Art 10. ist die NORD EVENT GmbH bemüht, dem Kunden ein neues, geeignetes Angebot zu unterbreiten. Für den Fall der Ausnahme ist ein neuer Vertrag abzuschließen.
11. Die Anbringung von Dekorationsmaterial o. a. sowie die Nutzung von Flächen innerhalb und außerhalb angemieteter Räume, z. B. zu Ausstellungszwecken, bedürfen der schriftlichen Einwilligung der NORD EVENT GmbH und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. Diese und sonstige von den Kunden eingebrachten Gegenstände müssen den örtlichen feuer-, polizeilichen und sonstigen Vorschriften entsprechen. Wenn sie nicht sofort, spätestens jedoch innerhalb von 12 Stunden nach Ende der Veranstaltung, abgeholt werden, erfolgt eine Lagerung bei der NORD EVENT GmbH; die eine angemessene Vergütung, mindestens in Höhe der Mietkosten. Zurückgelassener Müll kann auf Kosten des Kunden von der NORD EVENT GmbH entsorgt werden.
12. Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen.Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer usw. hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden; zumindest wird eine Service-Gebühr bzw. Korkengeld berechnet.
13. Der Kunde verpflichtet sich, die NORD EVENT GmbH unverzüglich unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsabschluß darüber aufzuklären, dass die Leistungserbringung und/ oder die Veranstaltung, sei es aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters, geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange der NORD EVENT GmbH zu beeinträchtigen. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zur NORD EVENT GmbH aufweisen und/ oder die beispielsweise Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung. Erfolgt dieses nicht hat die NORD EVENT GmbH das Recht, die Veranstaltung abzusagen.
Wurden vereinbarte Anzahlungen aufgrund von kurzfristiger Buchung nicht geleistet, besteht die Möglichkeit vor Beginn der Veranstaltung am Veranstaltungsort den offenen Betrag in Barscheck zu übergeben. Die Entgegennahme wird mit einer Bearbeitungspauschale in Höhe von € 250,00 zzgl. entsprechender Kilometerpauschale ab dem Firmensitz Hamburg ebenfalls vor Beginn der Veranstaltung am Veranstaltungsort fällig. Liegt die vereinbarte Anzahlung nicht vor ist die Nord Event GmbH nicht zur Leistungserbringung verpflichtet. Durch die nicht Durchführung der Veranstaltung ist der Kunde nicht von der Zahlungspflicht entbunden. Die Forderung der Nord Event GmbH bleibt bestehen. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden. Nicht kalendermäßig fällige Rechnungen sind binnen zehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, Verzug tritt mit dem Zugang der ersten Mahnung ein. Ab Verzugseintritt ist die Rechnung mit 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen, falls nicht der Veranstalter einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Verzugsschaden nachweist.
Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr von 5,-- EURO geschuldet.
Wir haben die Anschrift des Briefkopfes der Auftragsbestätigung als Rechnungsadresse gespeichert. Sollte die gespeicherte Adresse nicht korrekt sein oder muss die Rechnung Zusätze enthalten, teilen Sie uns die bitte im Vorfeld mit. Die Rechnungsanschrift ist für beide Parteien bindend. Für bereits zugestellte Rechnungen, die ohne das Verschulden der NORD EVENT GmbH auf Kundenwunsch geändert werden müssen, fallen Verwaltungsgebühren in Höhe von € 25,00 pro Änderung an! Ist der Kunde eine Privatperson, sind der NORD EVENT GmbH mit Auftragslegung das Geburtsdatum sowie der Geburtsort mit zu teilen.
C – BESTIMMUNGEN ÜBER DIE LIEFERUNG VON WAREN UND TICKETS FÜR VERANSTALTUNGEN
1. Die von der NORD EVENT GmbH im Internet dargestellten Angebote stellen kein verbindliches Vertragsangebot dar. Mit der Eingabe seiner Daten und dem Absenden des Online-Buchungsformulars gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab. Der Kunde ist für den Zeitraum von bis zu sechs Tagen (bei vorher stattfindenden Veranstaltungen bis zu dem vor der Veranstaltung liegenden Tag) an seine Buchungsanfrage gebunden. Innerhalb dieses Zeitraumes erklärt die NORD EVENT GmbH entweder die Annahme der Buchung oder übermittelt dem Kunden ein neues Angebot, das dieser innerhalb der darin bestimmten Frist annehmen kann. Bei Übermittlung der Buchungsbestätigung oder Annahme des von der NORD EVENT GmbH übersandten neuen Angebots durch den Kunden kommt der entsprechende Vertrag über die Leistung(en) zustande.
2. Soweit die NORD EVENT GmbH Dienstleistungen aus den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, anbietet, finden die Bestimmungen über Fernabsatzverträge (§§ 312 b bis 312 d BGB) keine Anwendung. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht ausgeschlossen ist. Jede Bestellung ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch die NORD EVENT GmbH bindend und verpflichtet den Kunden zur Abnahme der bestellten Waren oder Eintrittskarten oder Dienstleistungen.
3.
(1) Die angegebenen Preise sind ausnahmslos Bruttopreise, d.h. sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile einschließlich aller Steuern, insbesondere die gesetzliche Umsatzsteuer. Letztere ist auf Wunsch des Kunden getrennt auszuweisen. Für Kunden außerhalb der EU gilt Brutto für Netto.
(2) Alle Preise gelten, wenn nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist -- ohne Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung. Bei Versendung von Waren im Inland wie auch ins Ausland fallen daher zusätzliche Liefer- und Versandkosten an. Deren Höhe richtet sich nach den im Zusammenhang mit dem konkreten Angebot gemachten Angaben; sie sind zusätzlich zum Kaufpreis vom Kunden zu bezahlen.
4. Das vereinbarte Entgelt ist sofort nach Vertragsschluss zur Zahlung fällig. Der Kunde kann per Kreditkarte (Visa, American Express oder MasterCard / EuroCard) zahlen.
D - ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1. Die NORD EVENT GmbH haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit ihrer selbst oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet die NORD EVENT GmbH nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in dieser Ziffer aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Im Fall der leicht fahrlässigen Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten haftet die NORD EVENT GmbH gegenüber Unternehmern nicht. Gegenüber Verbrauchern beschränkt sich die Haftung in diesen Fällen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Kunden, z.B. Schäden an anderen Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
2. Die Firma Nord Event GmbH ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Ein sachlich gerechtfertigter Grund in diesem Sinne liegt insbesondere vor, wenn:
– Höhere Gewalt (Brand, Streik, Flut o.ä.) oder andere von der Nord Event GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
– Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. des Veranstalters oder des Zwecks, gebucht werden
– Die Nord Event GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Nord Event GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann (z.B. Rufgefährdung), insbesondere solchem außerhalb der Einflusssphäre der NORD EVENT GmbH
Die NORD EVENT GmbH wird den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis setzen. Im Falle des Rücktritts der NORD EVENT GmbH besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz gegen die NORD EVENT GmbH.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als Gerichtsstand wird, soweit zulässig, Hamburg vereinbart.
4. Hinweise zum Datenschutz: Die NORD EVENT GmbH weist darauf hin, dass die im Geschäftsverkehr anfallenden Daten gespeichert werden. Diese Daten werden für die Durchführung des Vertragsverhältnisses erhoben, verwaltet und genutzt. Des Weiteren verwenden wir Ihren Namen, Ihre Adresse, und ggf. Ihre @ - Mail Adresse, um Ihnen interessante Informationen über unser Leistungsangebot zukommen zu lassen. Selbstverständlich werden wir dies unterlassen, wenn Sie dieser Nutzung widersprechen. Die Strenge Vertraulichkeit aller persönlichen Daten hat für die NORD EVENT GmbH höchsten Stellenwert.
Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
E – BESTIMMUNG FÜR DIE VERCHARTERUNG VON SEGELSCHIFFEN
1. Der Mieter verpflichtet sich, den Anweisungen des Schiffsführers, die das Schiff und die Fahrt betreffen, Folge zu leisten. Zu den Anweisungen des Schiffsführers gehören auch die im Schiff und an Deck angebrachten Hinweise. Der Mieter ist für das Tun und Lassen seiner Mitpassagiere verantwortlich.
2. Die Fahrroute wird in Übereinkunft mit dem Schiffsführer durch den Mieter festgelegt. Wenn dringende Umstände dieses notwendig machen, behält sich der Schiffsführer das Recht vor, den Abfahrts- und/oder Zielhafen zu ändern. Wenn Umstände herrschen, die das Fahren unverantwortlich erscheinen lassen, wie z. B. dichter Nebel, harter Wind (Windstärke 7 oder mehr), andere ungünstige Wetterverhältnisse oder wenn diese ungünstigen Wetterverhältnisse vorhergesagt werden, wird nichtausgefahren. Treten diese Wetterverhältnisse während der Fahrt auf, wird das Schiff den nächsten Hafen anlaufen. Der Vermieter ist für Schäden, die aus diesen Umständen dem Mieter und seinen Mitpassagieren entstehen, nicht verantwortlich.
3. Zu Lasten des Mieters gehen auch folgende Kosten: Hafen-, Brücken- und Schleusengebühren und andere lokale Steuern wie Kurtaxen und Brennstoffkosten. Diese Kosten sind nicht in dem im Vertrag ausgewiesenen Preis enthalten, es sei denn, dieses ist ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
4.
(1) Das Schiff wird zu Beginn der Reise sauber und mit vollständigem Inventar geliefert. Das Schiff befindet sich in einem guten Zustand und ist vollständig ausgerüstet und geeignet, um die Fahrroute sicher zurückzulegen. Der Vermieter garantiert, dass der Schiffsführer über die notwendige seemännische Befähigung verfügt.
(2) Der Mieter und/oder die Gäste sind verpflichtet, eventuelle Rügen über die Erfüllung des Vertrages unverzüglich, das heißt noch während der Fahrt, dem Vermieter und/oder dem zuständigen Personal vor Ort mitzuteilen, so dass der Vermieter und/oder das anwesende Personal und/oder der Eigentümer des Schiffes die Möglichkeit haben, berechtigte Mängel zu beheben.
5.
(1) Der Mieter haftet für die Schäden, die durch sein Verschulden oder das seiner Mitpassagiere am Schiff oder bei Dritten verursacht werden.
(2) Der Eigentümer des Schiffes und die Mannschaft sind haftpflichtversichert, auch gegenüber den Mitfahrenden. Das Schiff ist vollkaskoversichert.
(3) Der Mieter haftet für die unter Artikel 5.(1) genannten Schäden nur dann, wenn die unter Artikel 5.(2) umschriebene Versicherung nicht zur Bezahlung bereit ist. Der Betrag des eigenen Risikos der Versicherung geht zu Lasten des Mieters.
6. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, welche der Mieter oder seine Mitpassagiere während der Dauer und im Zusammenhang mit dieser Übereinkunft erleiden, außer bei Schäden, die vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Der Vermieter haftet auch nicht für die eventuellen Folgen des oben genannten Schadens.
7.
(1) Im Falle einer Annullierung des Vertrages durch den Abnehmer werden die folgenden Prozentsätze des vereinbarten Schiffspreises geschuldet:
– nach Buchung 15 %
– 6 bis 5 Monate vor Abfahrt 20 %
– 5 bis 4 Monate vor Abfahrt 30 %
– 4 bis 3 Monate vor Abfahrt 40 %
– 3 bis 2 Monate vor Abfahrt 50 %
– ab 2 Monate vor Abfahrt 90 %
Stornierungskosten für die komplette Bewirtung aller Teilnehmer sowie anderer Dienste: Grundlage der Stornierung ist die angegebene/vereinbarte Teilnehmerzahl oder vereinbarte Mindestteilnehmerzahl der Auftragsbestätigung.
– nach Buchung 30 %
– 2 bis 1 Monate vor Abfahrt 60 %
– 1 Monat bis 15 Tage vor Abfahrt 90 %
– ab 14 Tage vor Abfahrt 90 %
Änderungen in der Teilnehmerzahl können bis 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn im Rahmen von maximal 10% der bestellten Teilnehmerzahl kostenfrei geändert werden. Die Änderung muss per Brief oder Telefax eingehen.
Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass der Nord Event GmbH kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als sich aus (1) ergibt. Der Nord Event GmbH ist der Nachweisgestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
(2) Eine Annullierung muss immer per Telefax, dessen Erhalt von dem Vermieter bestätigt werden muss, oder per Einschreiben ausgesprochen werden. Das Datum des Empfangs durch den Vermieter gilt als Datum der Annullierung. Faxgeräte und Eingangspost werden regelmäßig kontrolliert.
8. Hält sich eine Vertragspartei nicht an ihre Verpflichtungen gemäß der Übereinkunft, hat die Gegenpartei das Recht, diese Übereinkunft ohne das Einschalten eines Gerichts sofort aufzulösen. Das Recht auf vollständige Schadensvergütung bleibt jedoch bestehen. Dieses trifft nicht zu, wenn eine angemessene Alternative geboten wird.
9. Gerichts- und Nebenkosten, welche infolge des Nichtnachkommens eines oder mehrerer Artikel des Chartervertrages entstehen, gehen zu Lasten der nicht nachkommenden Partei.
10.
(1) Soweit der Vermieter nicht Eigentümer des vercharterten Schiffes ist, haftet der Vermieter nicht für die Nichterfüllung des Vertrages, soweit diese in Umständen der Person oder der Firma des Schiffseigentümers begründet sind. Für diese Fälle behält sich der Vermieter ein Rücktrittsrecht vor. Die bereits erbrachten Zahlungen des Mieters sind in diesem Fall zurückzugewähren.Schadensersatzansprüche sind dann ausgeschlossen.
(2) Ist der Vermieter Eigentümer des Schiffes und kann das Schiff aus technischen Gründen oder Umständen, die in der Person des Schiffsführers begründet sind, die Fahrt nicht antreten, behält sich der Eigentümer das Recht vor, wenn möglich auf ein gleichwertiges Ersatzschiff auszuweichen. Sollte der Mieter den Wechsel nicht akzeptieren, werden eventuelle Vorauszahlungen in gleicher Höhe zurückerstattet. Schadenersatzansprüche von Seiten des Mieters sind ausgeschlossen.
(3) Für den Fall des Art. 10.(1) ist der Vermieter bemüht, dem Mieter ein neues geeignetes Angebot zu unterbreiten. Für den Fall der Annahme ist ein neuer Vertrag abzuschließen.
(4) Die Nord Event GmbH ist nach besten Kräften bemüht, die Reiseteilnehmer möglichst pünktlich zu befördern. Bekannt gegebene An- und Ablegezeiten sowie Liegeplätze können kurzfristigen Änderungen durch das Hafenamt oder die Wasserschutzpolizei in angemessenen Umfang unterliegen. Die Nord Event GmbH wird sich bemühen, Änderungen von An- und Ablegezeiten sowie Liegeplätzen auf das notwendige Maß zu beschränken und den Mieter möglichst frühzeitig zu informieren.
11. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als Gerichtsstand wird, soweit zulässig, Lübeck vereinbart.
12.
(1) Sollten Bestimmungen dieser Bedingungen aus welchen Gründen auch immer nicht gültig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Ungültige Bestimmungen werden durch eine Regelung ersetzt, die inhaltlich mit der ungültigen Bestimmung soweit möglich übereinstimmt.
(2) Sämtliche Änderungen und Erweiterungen des zugrunde liegenden Vertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
Ferner gelten im Zusammenhang u. a. mit den aktuellen Charterpreisen der Saison die folgenden Bedingungen:
13. Soweit nicht anders vereinbart und angeboten ist das Catering (Speisen und Getränke) vom Schiff - vertreten durch die Nord Event GmbH - abzunehmen. Die Service-Crew des Vermieters betreut die Reise. Die Kosten des Catering sind nicht im Charterpreis enthalten. Angebote und Preise entnehmen Sie bitte der Catering-Preisliste.
14. Die Schiffbar ist gut sortiert. Extrawünsche der Gäste können bei rechtzeitiger Bestellung berücksichtigt werden. Um Probleme mit den Zollbehörden zu vermeiden, ist es nicht gestattet alkoholische Getränke mit an Bord zu nehmen; allemitgebrachten Rauchwaren müssen dem Schiffsführer vor Antritt des Törns angegeben werden.
15. Enthalten ist eine Motorstunde pro Tag. Dazu gehören die Ab- und Anlegemanöver bzw. notwendiger Motoreinsatz aufgrund zu fahrender Manöver auf See oder witterungsbedingter, sicherheitstechnischer Fortbewegung unter Motor zur Erreichung des Zielhafens. Nicht enthalten sind Extrawünsche des Kunden zur Erreichung eines darüber hinaus gehenden Zieles, welches unter den gegebenen Bedingungen nur unter zusätzlichem Einsatz des Motors zu erreichen ist, z. B. Einsatz des Motors auf Wunsch des Kunden obwohl aus witterungstechnischen Gründen gesegelt werden könnte. Bei der Charter von Motorschiffen treten bezüglich Motorstunden schriftlich niedergelegte Sonderregelungen in Kraft.
16. Vereinbarte Anzahlungen müssen spätestens 3 Werktage vor dem Beginn der Veranstaltung auf eines der Konten der Nord Event GmbH eingegangen sein. Bei Verzug besteht die Möglichkeit, zu Beginn der Veranstaltung am Veranstaltungsort einen Barscheck zu übergeben. Das Entgegennehmen wird mit einer Bearbeitungspauschale inkl. Anfahrt in Höhe von € 250,00 ebenfalls vor Beginn der Veranstaltung am Veranstaltungsort fällig.
Liegt die vereinbarte Anzahlung nicht vor, ist die Nord Event GmbH nicht zur Leistungserbringung verpflichtet. Durch die nicht Durchführung der Veranstaltung ist der Kunde nicht von der Zahlungspflicht entbunden. Die Forderung der Nord Event GmbH bleibt bestehen. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.
Nicht kalendermäßig fällige Rechnungen sind binnen zehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, Verzug tritt mit dem Zugang der ersten Mahnung ein. Ab Verzugseintritt ist die Rechnung mit 8% über dem Basiszinssatz (bei Privatveranstaltungen mit 5% über dem Basiszinssatz) zu verzinsen, falls nicht der Veranstalter einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Verzugsschaden nachweist. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr von EURO 5,-- geschuldet. Wir haben die Anschrift des Briefkopfes der Auftragsbestätigung als Rechnungsadresse gespeichert. Sollte die gespeicherte Adresse nicht korrekt sein oder muss die Rechnung Zusätze enthalten, teilen Sie uns dies bitte im Vorfeld mit. Die Rechnungsanschrift ist für beide Parteien bindend. Für bereits zugestellte Rechnungen, die ohne das Verschulden der Nord Event GmbH auf Kundenwunsch geändert werden müssen, fallen Verwaltungsgebühren in Höhe von € 25,00 pro Änderung an. Handelt es sich bei dem Kunden um eine Privatperson, ist der Nord Event GmbH mit Auftragslegung das Geburtsdatum sowie der Geburtsort mitzuteilen.
17. Hinweise zum Datenschutz: Die Nord Event GmbH weist darauf hin, dass die im Geschäftsverkehr anfallenden Daten gespeichert werden. Diese Daten werden für die Durchführung des Vertragsverhältnisses erhoben, verwaltet und genutzt. Des Weiteren verwenden wir Ihren Namen, Ihre Adresse, und ggf. Ihre Email-Adresse, um Ihnen interessante Informationen über unser Leistungsangebot zukommen zu lassen. Selbstverständlich werden wir dies unterlassen, wenn Sie dieser Nutzung widersprechen. Die strenge Vertraulichkeit aller persönlichen Daten hat für die Nord Event GmbH höchsten Stellenwert.